Spielplatzwartung ist kein Kinderspiel
Als Betreiber von Spielplätzen unterliegen Gemeinden der so genannten Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen
alles Zumutbare vornehmen, um die Kinder vor Gefahren zu schützen. Empfehlenswert ist eine regelmäßige
Prüfung nach DIN EN 1176 „Kinderspielgeräte Teil 1-7“ und DIN EN 1177 „Stoßdämpfende
Spielplatzböden“.
Die Prüfung sollte protokolliert und dokumentiert werden. Sie dient den Trägern als Nachweis darüber,
dass sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind. Zudem gewährleistet die Dokumentation eine Kontrolle
darüber, ob die festgestellten Mängel tatsächlich beseitigt wurden.
VGR kann für Sie folgende Leistungen vornehmen:
- die augenscheinliche Prüfung der Spielgeräte
- die Kontrolle aller beweglichen Teile
- die Prüfung der Spannung von Geländerketten, Hängebrücken und Seilen das Abschmieren der
vom Hersteller vorgegebenen Teile des Spielgerätes
- eine Funktionsprobe unter Berücksichtigung der Europäischen Normen
- die jährliche Sicherheitskontrolle einschließlich des Freilegens der Fundamente und der Kontrolle der
Standsicherheit
- bei Bedarf eine jährliche Überprüfung des Spielplatzes durch einen unabhängigen Sachverständigen
- Anfertigung eines Wartungsprotokolls